Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei uns. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Zusendung einer einge- schriebenen Stornierung. Eine Kursstornierung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach fallen Rücktrittsgebühren an. Sie betragen bei Absagen des 28.- 15. Tags 25 Prozent der Kursgebühr, vom 14.-8. Tag 50 Prozent. Bei Absage innert der letzten Woche sowie Nichterscheinen, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Wenn Du einen Ersatzteilnehmer findest, fällt für Dich nur eine Bearbeitungsge- bühr in Höhe von 50 CHF an. Der nachrückende Kursteilnehmer hat die für die Kursteilnahme notwendigen Nachweise zu erbringen. Unterricht, der von den Teilnehmern durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet. Es ist empfehlenswert, das Risiko der Ent- stehung von Stornierungskosten durch den Abschluss einer Seminarrücktrittsver- sicherung abzusichern.
Teilnahmebestätigungen
Teillnahmebescheinigungen werden nach vollständiger Absolvierung des Kurses erteilt. Bei zeitweiliger Abwesenheit, bzw. vorzeitigem Abbruch und unvollständi- ger Zahlung werden keine Bescheinigungen ausgestellt.
Kursabsage
Die SAB behält sich eine Absage der Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Dozenten oder aus anderen dringenden bzw. unvorhersehbaren Gründen vor. Bereits bezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet. Ein wei- tergehender Schadensersatzanspruch jeglicher Art (Absage von Patienten, Bu- chung einer Unterkunft, Anreise) ist ausgeschlossen. Der Kursteilnehmer verzich- tet auf jegliche weitere Regressansprüche. Änderungen der Kurstermine sowie den Austausch der jeweiligen Kursleitung aus organisatorischen Gründen behal- ten wir uns vor.
Haftung
Die Kursteilnehmer halten sich in den Kursräumen auf eigene Gefahr auf. Bei An- wendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer an Patienten oder anderen Kursteilnehmern vornehmen, handeln die Kursteilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Dozenten und den Veranstalter sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Kursteilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, sind Erste dafür haftbar.
Foto- und Filmaufnahmen/Urheberrecht
Aufnahmen während des Kurses sind nur nach Genehmigung durch die Kurslei- tung und mit Zustimmung der abgebildeten Personen zugelassen. Die Kursunter- lagen dürfen nur für den persönlichen Gebrauch genutzt werden.